Bewegungseinschränkende Massnahmen

(uk) Das Thema der bewegungseinschränkenden Massnahmen in Institutionen ist aufgrund eines konkreten und in den Medien kolportierten Falles vor bald zwei Jahren auch von Curaviva beide Basel aufgegriffen worden. An einer Veranstaltung im April 2008 kam den Akteuren die Brisanz solcher Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte ins Bewusstsein. Die festgestellte Gesetzeslücke sollte geschlossen werden, so war die einhellige Meinung.

Das Erwachsenenschutzrecht wird die Angelegenheit auf Bundesebene verbindlich regeln. Dessen Einführung wird aber frühestens 2013 zu erwarten sein. Der Kanton Basel-Landschaft möchte aber vorher handeln und hat einen Gesetzestext in diesen Tagen in Vernehmlassung geschickt. Er nimmt das Bundesgesetz vorweg.

SUbB ist bestrebt, die gesetzlichen Vorgaben und die dahinter liegenden ethischen Standards schon jetzt seinen Mitgliedern zu vermitteln und Vorschläge zu machen, wie sie auch ohne verbindliche gesetzliche Pflicht umgesetzt werden können. Die Veranstaltung vom 25. November 2009 unter dem Titel “Die Grenzen der Freiheit” wird hoffentlich möglichst viele SUbB-Institutionen ansprechen. Eine Einladung erfolgt im September.

(Urs Kühnis)

 

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