[ulr] Die national und regional organisierten Verbände wollen zusammmen mit ihren Institutionen Massnahmen und Sicherheitsvorkehrungen
verbessern, um solche Übergriffe wenn immer möglich zu verhindern. Wenn Missbrauchsfälle vorkommen, ist unvermittelte Meldung und Aufklärung eine absolute Notwendigkeit.
Die Fürsorgepflicht für unsere Klienten und unsere Wertschätzung der Integrität der behinderten Menschen mit ihrem Recht auf Selbstbestimmung fordern konsequente Aufklärung und schonungslose, selbskritische Analysen. Die Glaubwürdigkeit und der Wert der Arbeit aller engagierten und integeren Mitarbeitenden in der Behindertenhilfe wird durch Missbrauchsfälle diskreditiert.
Der Gesetzgeber, die Branchenverbände und Organisationen haben bereits eine Reihe von Vorkehrungen getroffen, um Missbräuche möglichst zu vermeiden und wenn sie vorkommen rasch zu erkennen und ein zu greifen. Supervision mit der Thematisierung der Beziehungen zwischen Betreuenden und Klienten, Weiterbildung zum Thema Missbrauch, innerbetriebliche Kommissionen und Anlaufstellen für sexuelle Belästigung, externe Ombudsstellen, Personalreglemente, eine klare Fühungsphilosophie mit Vorbildfunktion und sorgfältige Rekrutierung sind Instrumente und Hilfsmittel, die systematisch im Rahmen von Qualitätsmanagementsystemen eingeführt sind und laufend weiterentwickelt werden.
Die Wirksamkeit dieser Vorkehrungen und die kritische Hinterfragung von möglichen Umgehungsmöglichkeiten muss jetzt geklärt werden um noch effizienter Missbrauch zu verhindern.