Ratifikation UNO-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Soll die Schweiz die UN-Behindertenrechtskonvention unterschreiben? 
Am 13. Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Konvention zum Schutze von Menschen mit Behinderungen angenommen. Die Konvention orientiert sich inhaltlich an bereits bestehenden internationalen Menschenrechtsübereinkommen.

Neben den zahlreichen inhaltlichen Bestimmungen ist die Konvention mit wichtigen Umsetzungsinstrumenten versehen. So wird ein Vertragsorgan geschaffen, welches wie die übrigen UNO-Menschenrechtsvertragsorgane in Genf tagen wird und die Aufgabe hat, die Umsetzung der Konvention durch die Vertragsstaaten zu überwachen, indem es insbesondere die periodisch zu erstattenden Staatenberichte überprüft. 
Der Bundesrat wird die Konvention vermutlich im Dezember 2010 in die Vernehmlassung zu schicken.

 

Aktuell läuft eine INSOS und CURAVIVA Projektgruppe, welche eine Verbandsstellungnahme z.H. des Bundesrates zum Ziel hat. Voraussichtlich bis 31.1.2011 findet eine Untervernehmlassunge in den Fachkommissionen, den Fachbereichen und den Regionalverbänden statt.

 

Weiterführende Links:

Hinweise des EDI