Die Grenzen der Freiheit
An der Veranstaltung vom 25. November 2009 haben sich rund 100 Teilnehmende zu Fragen rund um gesetzliche Rahmenbedingungen, Anforderungen an die professionelle Betreuungsarbeit und konkrete Konzepte im Umgang mit Bewegungseinschränkenden Massnahmen (BEM) ausgetauscht. Nachfolgend finden Sie Referate und Formulare zur Thematik.
Referat M. Martig, BS (2.4MB)
Referat U. Kühnis, Zentrum Auf der Leiern (0.6MB)
Artikel Volksstimme zur Veranstaltung (1.0MB)
Exemplarische Formulare einzelner Institutionen:
Meldeformular BEM Zentrum auf der Leiern
Meldung kritisches Ereignis, Zentrum auf der Leiern
FEM Prozess Bürgerspital Basel-Stadt (0.5MB)
Der Modellprozess visualisiert die internen und externen prozesse im Falle einer Freiheitseinschränkenden Massnahme (FEM)
Die sozialen Unternehmen sind aufgefordert, an der Erarbeitung von institutionsübergreifenden Standarts zur thematik aktiv mitzuwirken.
Zur Begriffsklärung:
- Bewegungseinschränkenden Massnahmen (BEM) im Sinne des neuen Erwachsenenschutzrechtes schränken die individuelle Bewegungsfreiheit ein (z.B. Bettgurt, Bettgitter, Zimmertüre). Als Grundsatz gilt: Je näher die Massnahme am Körper des betroffenen ist, desto einschränkender wirkt sie.
- Freiheitseinschränkenden Massnahme (FEM) sind weiter gefasst und beinhalten die BEM. Es gehören jedoch auch Massnahmen dazu, welche nicht unter die BEM fallen (Bsp. abgeschlossener Kühlschrank in der Wohngruppe). Fallen FEM nicht unter BEM, findet die Kontrolle im Rahmen der Aufsicht statt.
Sowohl das Bürgerspital Basel-Stadt als auch die GFG haben sich entschieden, Meldeprozesse für BEM und FEM nicht zu unterscheiden.