Die Mitgliedschaft im Verband Soziale Unternehmen beide Basel ist in drei Varianten möglich:
1. SUbB und INSOS-Mitgliedschaft
Sie entscheiden sich für die Mitgliedschaft bei INSOS Schweiz, werden anschliessend vom Vorstand SUbB aufgenommen und entrichten den Mitgliedsbeitrag gemäss INSOS-Reglement an INSOS Schweiz.
Sie erhalten neben der SUbB-Migliedschaft alle Vorrechte von INSOS-Mitgliedern (Fachzeitschrift, Weiterbildungsangebote etc.)
Hier INSOS-Mitglied werden.
2. SUbB und CURAVIVA-Mitgliedschaft
Sie beantragen eine Mitgliedschaft bei SUbB in Verbindung mit CURAVIVA Schweiz, werden vom Vorstand SUbB aufgenommen und bezahlen die SUbB- Beiträge nach CURAVIVA-Reglement
Sie erhalten neben der SUbB-Mitgliedschaft alle Vorrechte von CURAVIVA-Mitgliedern (Fachzeitschrift, Weiterbildungsangebote etc.).
Hier CURAVIVA-Mitglied werden.
Die Mitgliedschaft bei INSOS als auch bei CURAVIVA ist gleichzeitig möglich.
3. SUbB Mitgliedschaft ohne nationale Mitgliedschaft
Sie beantragen die kantonale Mitgliedschaft von SUbB und bezahlen die Mitgliedsbeiträge nach Reglement von SUbB.
Mitglieder-Beitragswesen und Stimmrechte:
Die Mitglieder entrichten ihre Mitgliederbeiträge an INSOS.CH und CURAVIVA.CH gemäss jeweiligem Reglement.
Die Höhe der ordentlichen SUbB-Jahresbeiträge richtet sich nach der Grösse des Unternehmens. Die Grösse wird anhand der Vollzeitstellen (exklusive Klienten/Mitarbeitende mit Rente) bestimmt.
| 1-25 | Vollzeitstellen | CHF | 875.- | (1 Stimme) |
| 26-75 | Vollzeitstellen | CHF | 1'750.- | (2 Stimmen) |
| 76-150 | Vollzeitstellen | CHF | 2'625.- | (3 Stimmen) |
| > 150 | Vollzeitstellen | CHF | 3'500.- | (4 Stimmen) |
Unternehmen mit Doppelmitgliedschaft INSOS und CURAVIVA bezahlen nur einen SUbB Beitrag.
Mitglied werden:
Download Beitrittserklärung SUbB,
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