weitere Anlaufstellen
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Ombudsstelle des Verbandes
Die Ombudsstelle steht Benutzern und Benutzerinnen der Einrichtungen des Verbandes zur Verfügung für Situationen, in denen sie oder Ihre Angehörigen sich nicht verstandenoder nicht fair behandelt fühlen, oder wenn Sie ein Unrecht erfahren. Die Ombudsstelle prüft Konfliktsituationen neutral und unabhängig. Sie vermittelt zwischen den Konfliktparteien, sucht nach fairen Lösungen, und schützt Sie vor unkorrektem Handeln.
Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen
Zwölf Verbände, Organisationen und Institutionen haben am 25. November 2011 in Bern die Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen unterzeichnet und den Medien vorgestellt. Sie fordern eine Null-Toleranz-Politik und setzen vor allem bei den Mitarbeitenden und bei der Stärkung der Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf an. Ihre wichtigste Botschaft lautet: «Wir schauen hin! Und zwar gemeinsam.»
http://www.charta-praevention.ch/
LIMITA, Fachstelle zur Prävention sexueller Ausbäutung ZH
Sexuelle Gewalt gegen Minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene passiert täglich. Die Täter (und Täterinnen) sind oft Menschen, denen die Opfer vertrauen – und von denen sie abhängig sind: Verwandte, Bekannte oder Personen aus dem nahen Umfeld.
Kinder, Jugendliche und Menschen mit einer Behinderung besser vor sexueller Gewalt schützen! Dieses Ziel hat Limita.
http://www.limita-zh.ch/home/index.html
Heilpädagogisch-Psychiatrische Fachstelle, Luzerner Psychiatrie
Menschen mit einer geistigen Behinderung sind in ihrer Seele oft empfindsamer und damit ver- letztlicher. Oft fehlt ihnen die Möglichekt, sich mitzuteilen und sie leiden unter Ängsten und dem Gefühl des Bedrohtseins. Psychische Belastungen zeigen sich in aller Regel durch auffälliges Verhalten. Dieses Verhalten kann von der Umgebung missverstanden werden.
http://www.lups.ch/index.cfm?rub=1427
Bündner Standart
Zum Umgang mit grenzverletzendem Verhalten bei Kindern und Jugendlichen im institutionellen Kontext
In diesem Praxishandbuch setzen und erläutern Praxisfachleute einen grundlegenden Standard, wie grenzverletzendes Verhalten auf verschiedenen Ebenen erfasst, bewertet, in Schwere-Kategorien eingeordnet und wie hilfreiche Konsequenzen dafür gefunden werden können.
Der Standard gibt den Weg vor, wie das Hinschauen bei grenzverletzendem Verhalten konkret werden kann. Durch sorgfältiges Erfassen und Gespräch über Vorkommnisse entsteht Sensibilisierung, Handlungssicherheit und Tragfähigkeit bei Fachpersonen. Klientinnen und Klienten werden besser vor Grenzverletzungen geschützt. Trägerschaft und Aufsichtsbehörden werden transparent informiert.
http://www.buendner-standard.ch/home/