Stellungnahme zur Teilrevision des Gesetzes über die Behindertenhilfe (BHG)

Der Vorstand hat nach Konsultation der Mitglieder seine Stellungnahme zur Teilrevision des Gesetzes über die Behindertenhilfe (BHG) eingereicht. Die Stärkung und der Ausbau von ambulanten Leistungen werden begrüsst. Jedoch wurden noch weitere Anpassungen vorgenommen, welche mehrheitlich abgelehnt werden.

Stellungnahme zur Teilrevision des Gesetzes über die Behindertenhilfe (BHG)

Im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die Behindertenhilfe im Kanton Basel-Landschaft hat sich der Verband mit den Amtsstellen beider Kantone ausgetauscht, Fragen gestellt und erste Anliegen deponiert. Nach Konsultation mit den Mitgliedern wurde die definitive Stellungnahme durch den Vorstand verabschiedet und eingereicht. Der SUbB unterstützt die Hauptpunkte der Teilrevision, die Stärkung und den Ausbau ambulanter Leistungen. Neben diesen Anpassungen wurden noch weitere Änderungen vorgenommen, welche mehrheitlich abgelehnt werden. So ist es zum Beispiel wichtig, dass Personen mit Unterstützungsbedarf weiterhin zeitnah die ihrem Bedarf entsprechenden Leistungen beziehen können. Und es ist sicherzustellen, dass Personen im AHV-Alter die ihrem Bedarf entsprechende Betreuung am Tag erhalten.

Ansprechpartner

Erich Oberholzer

Erich Oberholzer

Geschäftsführer