Marktöffnung?!?

Infolge der Umsetzung des Behindertenhilfegesetzes BHG kommt es in beiden Basel ab 2023 bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung zu einer Marktveränderung. Was dies genau bedeutet, versuchen wir in einem Projekt zusammen mit dem Institut für Sozialmanagement (ISM) der ZHAW mit dem Arbeitstitel "Marktöffnung?!?" zu klären. Der SUbB möchte in diesem Projekt zukünftige Marktmechanismen antizipieren und die nötige Veränderungs- und Anpassungsbereitschaft auf Seiten sozialer Institutionen sicherstellen.

Ausgangslage

Am 1. Januar 2017 trat das gemeinsame Behindertenhilfegesetz der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in Kraft (BHG, 869.700). Es vollzieht einen Systemwechsel: Bislang war die Finanzierung auf Institutionen ausgelegt. Neu legt das BHG nun fest, dass der individuelle Unterstützungsbedarf einer Person zu ermitteln ist. Das BHG soll Personen mit Behinderung so mehr Eigenverantwortung und Mitbestimmung ermöglichen.

Zielsetzung

Die Subjektfinanzierung in beiden Basel wird 2023 in die nächste Systemstufe überführt. Dabei stellen sich für den SUbB die folgenden Hauptfragestellungen:

  • Wie ist das Rollenverständnis der Akteure (Institutionen, ambulante Anbieter, Kantone, Menschen mit Behinderung und weitere) und auf welchen Grundlagen bestimmen sie es? Wie sind ihre Beziehungen untereinander – sowohl modellhaft («so ist es gedacht») als auch faktisch («so wird es gemacht» bzw. «so wird es im Moment verstanden»)? Was folgt daraus?

Darauf aufbauend wird zudem ein Blick in die Zukunft gewagt und es werden Fragen wie die folgenden beantwortet:

  • Welche Marktmechanismen werden sich durchsetzen? (oder: Was wird im Anbietermarkt geschehen?) Was bedeutet dies bezüglich der Abfederung unternehmerischer Risiken bzw. der Neuordnung der Risikoträgerschaften?
  • Welche wichtigen Entwicklungen und Zusammenhänge können dem Markt überlassen werden und aus welchen Gründen?
  • Welche wichtigen Entwicklungen und Zusammenhänge bedürfen einer aktiven Steuerung und durch wen? (Wie sind z.B. die Auswirkungen für Personen mit sehr hohem Bedarf?)

Vorgehen

Das vorliegende Projekt wird in vier Schritten bearbeitet:

  • In einem ersten Schritt werden die konzeptuellen und empirischen Grundlagen erstellt, die nötig sind, um zu beurteilen, wie die Marktöffnung durch Subjektfinanzierung in beiden Basel aussehen könnte und was das für das Rollenverständnis heisst.
  • In einem zweiten Schritt erarbeiten die ZHAW und der SUbB zusammen eine Diskursstrategie.
  • In einem dritten Schritt wird ein Workshop durchgeführt mit dem SUbB, den Kantonen, mit wichtigen Anspruchsgruppen und Betroffenenvertretungen.
  • In einem vierten Schritt wird ein Abschlussbericht erstellt.

Link zum Mitschnitt Roundtable vom 23. April 2021 von der Präsentation der Ergebnisse: https://www.dropbox.com/s/q3dosk7v90l8mla/SUbB-Roundtable_2021-04-23_Markt%C3%B6ffnung.mp4?dl=0

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