Infolge der Umsetzung des Behindertenhilfegesetzes BHG kommt es in beiden Basel ab 2023 bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung zu einer Marktveränderung. Was dies genau bedeutet, versuchen wir in einem Projekt zusammen mit dem Institut für Sozialmanagement (ISM) der ZHAW mit dem Arbeitstitel "Marktöffnung?!?" zu klären. Der SUbB möchte in diesem Projekt zukünftige Marktmechanismen antizipieren und die nötige Veränderungs- und Anpassungsbereitschaft auf Seiten sozialer Institutionen sicherstellen.
Am 1. Januar 2017 trat das gemeinsame Behindertenhilfegesetz der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in Kraft (BHG, 869.700). Es vollzieht einen Systemwechsel: Bislang war die Finanzierung auf Institutionen ausgelegt. Neu legt das BHG nun fest, dass der individuelle Unterstützungsbedarf einer Person zu ermitteln ist. Das BHG soll Personen mit Behinderung so mehr Eigenverantwortung und Mitbestimmung ermöglichen.
Die Subjektfinanzierung in beiden Basel wird 2023 in die nächste Systemstufe überführt. Dabei stellen sich für den SUbB die folgenden Hauptfragestellungen:
Darauf aufbauend wird zudem ein Blick in die Zukunft gewagt und es werden Fragen wie die folgenden beantwortet:
Das vorliegende Projekt wird in vier Schritten bearbeitet:
Link zum Mitschnitt Roundtable vom 23. April 2021 von der Präsentation der Ergebnisse: https://www.dropbox.com/s/q3dosk7v90l8mla/SUbB-Roundtable_2021-04-23_Markt%C3%B6ffnung.mp4?dl=0
Mit der grosszügigen Unterstützung von: