In der UN-BRK ist das Recht auf Arbeit – auch für Menschen mit einer schweren Behinderung, festgeschrieben. Somit stellt sich die Frage, was Arbeit ist und wie Arbeit für Menschen mit einer schweren Behinderung verstanden werden kann?
In der UN-BRK ist die Inklusion von Menschen mit Behinderung als verbindliches gesellschaftliches Ziel festgelegt. Die Inklusion ins Arbeitsleben und das Recht auf Arbeit – auch für Menschen mit einer schweren Behinderung, sind dabei zentral. Somit stellt sich die Frage, was Arbeit ist und wie Arbeit für Menschen mit einer schweren Behinderung verstanden werden kann – wenn nicht als Erwerbsarbeit? Und in welcher Form ist Arbeit für alle überhaupt sinnvoll?
Zusammen mit auf Inklusion GmbH als externe Projektpartnerin erarbeiten wir folgende Zielsetzung:
◦ Grundlagen zum Verständnis von Arbeit, auch für Personen mit einer schweren Behinderung, zur Verfügung stellen
◦ Einflussfaktoren und Trends aufzeigen, welche die Umsetzung der UN-BRK begünstigen oder hemmen
◦ Beispiele guter Praxis zur Umsetzung der UN-BRK Art. 24 (lebenslanges Lernen) sowie Art. 27 (Recht auf Arbeit) zur Verfügung stellen
◦ bestehende Angebote hinsichtlich UN-BRK prüfen und Möglichkeiten zur Veränderung skizzieren (kurzfristige Perspektive)
◦ Vorgaben, Rahmenbedingungen und Anreizsysteme prüfen und Anpassungsbedarf aufzeigen (längerfristige Perspektive)
An diesem Projekt beteiligen sich 13 Institutionen, welche Begleitete Arbeit und Betreute Tagesgestaltung für verschiedene Zielgruppen anbieten. Die Projektarbeiten starteten mit einer Befragung von Klient:innen im Juni 2024. Der Projektabschluss ist für Sommer 2025 geplant.